§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (B2B-Bereich). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Abgabe unseres Angebots und die Annahme aller Bestellungen erfolgt vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und ist hinsichtlich der Lieferzeit und der Liefermenge unverbindlich. Bei Teilerfüllung einer Bestellung besteht keine Verpflichtung zur Lieferung der Restmenge.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(
1) Grundlage unseres Angebots ist die am Tag der Lieferung gültige Preisliste. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (z. B. Vorauszahlung), ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort nach Rechnungsstellung bzw. zum vereinbarten Fixtermin zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Folgen des Zahlungsverzugs. Demnach fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. an. über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
(4) Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens gewähren wir 3 % Skonto. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Lastschrifteinzug frühestens 8 Tage nach Rechnungsdatum.
(5) Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, das Skonto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und im Falle einer Rücklastschrift auch die uns in Rechnung gestellten Bankgebühren zu verlangen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. an. Es werden Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
§ 4 Lieferbedingungen - Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Die Lieferung erfolgt ausschließlich in Originalgebinden. In der Wahl der Versandart sind wir frei. Unsere Lieferungen erfolgen frei Haus. Sondergebühren, die durch außerplanmäßige Eil- und Expressgutsendungen entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche bei Neuware verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Kunden oder seinem Beauftragten; bei gebrauchten Waren sind Rechte und Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
(3) Weist die gelieferte Ware Mängel auf, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden waren, werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von dieser Regelung uneingeschränkt unberührt.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Vorstehende Regelungen gelten auch für die Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen, auch wenn wir nicht immer ausdrücklich hierauf hinweisen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sofern das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen den Kunden tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer an uns ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung gegen den Dritterwerber bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Sonstiges
(1) Für die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt oder die Lücke füllt.
Stand Mai 2024